Die Videoschnitt-App CapCut hat seine Nutzungsbedingen geändert, was weitreichende Folgen für die User mit sich bringt. Allerdings könnte sie damit in Konflikt mit der DSGVO geraten.
Die beliebte Videoschnitt-App CapCut hat ihre Nutzungsbedingungen zum Nachteil der User geändert: CapCut will alle Inhalte verändern, verbreiten und monetarisieren können.
Video hochladen, ein paar Schnitte und wenige Handgriffe und schon steht das perfekte Video: Die App CapCut hat sich dank ihrer einfachen Bedienung lange Zeit großer Beliebtheit erfreut. Doch seit ein paar Tagen ärgern sich Content-Creator über CapCut. Denn das dahinterstehende, chinesische Unternehmen ByteDance, dem übrigens auch TikTok gehört, hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert.
Am 6. Juni hat CapCut seine Nutzer darüber informiert, dass ab dem 12. Juni neue Nutzungsbedingungen gelten werden. Die Änderung beinhaltet eine Lizenz, die Bytedance erlaubt, die von Usern erstellten Inhalte zu nutzen, zu modifizieren und zu verbreiten. Dies gilt auch für unveröffentlichte Entwürfe in der App sowie private Inhalte. Es stimmt zwar, dass der Anbieter seine User vorab informiert hat, der „Way back machine“ zufolge waren die Änderungen in den AGB schon vor dem 12. Juni enthalten.
Der konkrete, stark kritisierte Wortlaut lautet: „Im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste können Sie möglicherweise Inhalte hochladen oder übermitteln, die über die Dienste bereitgestellt werden („Ihre Inhalte“). Als Voraussetzung für Ihre Nutzung der Dienste gewähren Sie uns eine nicht exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, weltweite, übertragbare Lizenz für den Zugriff auf, die Nutzung, das Hosting, die Zwischenspeicherung, die Vervielfältigung, die Übertragung und die Anzeige Ihrer Inhalte im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste. Indem Sie Ihre Inhalte über die Dienste übermitteln, sichern Sie zu, dass Sie alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen, Genehmigungen, Befugnisse und/oder Vollmachten besitzen oder erhalten haben, um die hierin gewährten Rechte an Ihren Inhalten zu gewähren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Inhalte kein Material enthalten, das dem Urheberrecht oder anderen Eigentumsrechten unterliegt, es sei denn, Sie verfügen über die erforderliche Genehmigung oder sind anderweitig rechtlich berechtigt, das Material hochzuladen und uns die oben beschriebene Lizenz zu erteilen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen pflegen wir Ihre Inhalte nicht und sind auch nicht dazu verpflichtet. Ihre Inhalte sind nicht mehr verfügbar, sobald Sie die Plattform löschen.“
Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch kommentiert: „Unternehmen sollten die Nutzung der CapCut-App kritisch prüfen, da die AGB Bytedance weitreichende Rechte an allen hochgeladenen Inhalten einräumen – einschließlich möglicher Weitergabe an Dritte. Besonders bei sensiblen, urheberrechtlich geschützten oder geschäftsrelevanten Materialien besteht ein erhebliches Risiko für Datenschutz- und Compliance-Verstöße. Für den professionellen Einsatz empfiehlt sich daher der Verzicht auf CapCut oder eine strikte interne Regelung zur Nutzung.“
Reaktion von CapCut
CapCut betont in einem Statement, dass die Nutzer weiterhin die Eigentumsrechte an ihren Inhalten haben und tut die Kritik als „Verwirrung“ ab. An den Ansprüchen gegenüber der Arbeit der Creator habe sich nichts geändert. Die Neuerungen in den AGB seien geringfügig und würden folgende Punkte umfassen:
Klarstellung der Regeln zur Nutzung von Drittanbieterdiensten, die in CapCut integriert sind
Weitere Informationen zu den von CapCut für Nutzer erstellten Inhalten
Anpassung der aktualisierten Bestimmungen in Australien und Japan mit Anpassungen ergänzender Bedingungen für diese Märkte
Diese Aktualisierungen hätten keine Änderungen am Abschnitt „Nutzergenerierte Inhalte“ der Nutzungsbedingungen enthalten oder an der Art und Weise, wie CapCut die Inhalte der Nutzer verwende. Einige Nutzer hätten Befürchtungen geäußert, dass CapCut dadurch weitreichende Rechte erhalte, ihre Inhalte oder Bilder ohne Zustimmung zu verwenden oder zu monetarisieren. Dies sei nicht der Fall und würde „dem Engagement für die Förderung authentischer Kreativität und der Wahrung der Rechte von Urhebern widersprechen“.
Online werden immer mehr Stimmen laut, die von der Verwendung von CapCut abraten und das Vorgehen von ByteDance kritisieren. Die beiden IT-Rechtsanwälte Dr. Jessica Flint und Chan-jo Jun informierten via LinkedIn, CapCut nach einer rechtsverbindlichen Erklärung für die Änderungen der Nutzungsbedingungen gefragt zu haben.
Stand: 08.12.2025
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ByteDance schreibt zwar in den AGB, dass die Änderungen mit den Gesetzen der jeweiligen Länder übereinstimmen, doch zumindest die europäische Danteschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält einige Passagen, die daran Zweifel aufkommen lassen:
CapCut will mit seinen Nutzungsbedingungen auch Gesichter und Stimmen verwenden. Doch diese können je nachdem wie sie genutzt werden laut DSGVO (Artikel 9) als biometrische Daten gelten und sind besonders geschützt.
Mit der Nutzung der App stimmt man der neuen Lizenz von CapCut zu. Doch nach DSGVO erfordert die Verarbeitung der geforderten Daten eine ausdrückliche Einwilligung. Möglicherweise ist eine pauschale Zustimmung, über die in den AGB informiert wird, und der nicht widersprochen werden kann, nicht ausreichend.
Laut Artikel 7 der DSGVO haben betroffene Personen zudem das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Da CapCut diesem Recht offenbar nicht nachkommt, könnten die neuen Nutzungsbedingungen hier im Widerspruch zur Gesetzgesgebung stehen.