HIBP-Meilenstein zeigt wachsende Meldeverzögerung bei Datendiebstählen Datenleck-Opfer warten bis zu 45 Tage auf Benachrichtigung

Von Thomas Joos 2 min Lesedauer

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Trotz Datenschutzregeln vergeht zwischen der Kenntnis eines Datendieb­stahls und der Benachrichtigung der betroffenen Personen immer mehr Zeit. Jüngste Vorfälle zeigen Verzögerungen von über sechs Wochen, obwohl die gestohlenen Daten längst öffentlich kursieren.

Datendiebstähle bleiben Opfern wochenlang verborgen, obwohl ihre Daten in Hacking-Foren kursieren. DSGVO und Sammelklagen schaffen Anreize, Betroffene möglichst spät zu informieren.(Bild: ©  janews094 - stock.adobe.com)
Datendiebstähle bleiben Opfern wochenlang verborgen, obwohl ihre Daten in Hacking-Foren kursieren. DSGVO und Sammelklagen schaffen Anreize, Betroffene möglichst spät zu informieren.
(Bild: © janews094 - stock.adobe.com)

Den Anlass bietet ein Meilenstein bei Have I Been Pwned (HIBP). Mit dem 1.000sten erfassten Datenleck zieht Betreiber Troy Hunt eine Bilanz und beschreibt ein wachsendes Problem bei der Offenlegung. Nach seiner Darstellung meldete der Reisekonzern Carnival einen Vorfall erst 43 Tage nach dem Bekanntwerden, laut eigener Pressemitteilung. Zu diesem Zeitpunkt lagen Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und Daten des Treueprogramms bereits öffentlich vor.

Daten kursieren öffentlich, bevor Opfer davon erfahren

Ein zweiter Fall, ein Breach beim Modeanbieter Zara, überschritt diese Spanne noch, mit 45 Tagen zwischen Kenntnis und Meldung. In beiden Fällen verteilten Angreifer die Datensätze breit über Dark-Web-Seiten, Hacking-Foren und Telegram-Kanäle. Die betroffenen Personen erfuhren über Wochen nichts von ihrer Exposition, obwohl sich die Daten frei abrufen ließen. Hunt verweist darauf, dass eine frühe Vorabwarnung allein über die E-Mail-Adressen technisch ohne Aufwand möglich ist, da er genau das bei HIBP tausendfach umgesetzt hat.

Sammelklagen verschieben die Priorität zur Rechtsabteilung

Hunt führt die wachsende Verzögerung wesentlich auf die Zunahme von Sammelklagen unmittelbar nach einem Vorfall zurück. Für einen Breach beim US-Anbieter DentaQuest dominierten entsprechende Klage-Angebote von Kanzleien die Suchergebnisse. Die Reaktion vieler Unternehmen orientiert sich an der juristischen Bewertung. Statt einer frühen Information der Kunden steht der Schutz der Organisation im Vordergrund. Eine knappe Auskunft eines Anbieters beschränkte die Benachrichtigung auf das gesetzlich Vorgeschriebene, was Hunt als rechtliche Absicherung liest.

Datenschutzregeln lassen Meldepflichten offen

Den Kern des Problems sieht Hunt in den Ausnahmen der Datenschutzregeln. DSGVO und CCPA verlangen eine Benachrichtigung der Opfer nur, sofern ein hohes Risiko für deren Rechte oder ein ernster Schaden droht. Beide Regelwerke definieren sensible Daten eng, darunter Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, Finanzdaten und staatliche Kennnummern. Reine Kombinationen aus Namen, E-Mail-Adressen und Geburtsdaten fallen häufig nicht darunter. Damit besteht in vielen Fällen keine rechtliche Pflicht zur individuellen Meldung, die Verzögerung kann unbegrenzt ausfallen.

Fazit

Hunt unterscheidet zwischen rechtlichen und sozialen Pflichten. Eine gesetzliche Meldepflicht greift oft nicht, die Erwartung der Opfer an eine Information bleibt davon unberührt. Aus der Lücke zwischen rechtlicher Mindestpflicht und gesellschaftlicher Erwartung bezieht Have I Been Pwned seine fortbestehende Bedeutung, auch nach 1.000 erfassten Lecks.

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