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Das Klassifizierungs- und Kennzeichnungssystem entwickeln
Aus den Klassifizierungsdefinitionen muss eindeutig hervorgehen
- wer berechtigt ist zu klassifizieren,
- wer die Autorisierung festlegen darf und
- welche dieser Eigenschaften delegierbar ist und welche nicht!
So ist es in der Praxis sehr hilfreich, die Klassifizierung von Informationen für die Öffentlichkeit (separate Berechtigung zum Informationszugriff nicht notwendig) nur von einer zentralen Stelle vornehmen zu lassen.
Klar strukturierte Klassifizierungskriterien stellen ein Idealmodell dar. Die Definitionen müssen ohne Beispiele verständlich sein und die Umsetzung muss nicht den Anspruch von Perfektion erfüllen, sondern sollte sich so nahe wie möglich am Idealmodell orientieren. Ausnahmen des Idealmodells dürfen das Modell in der Entwicklungsphase nicht beeinflussen, sondern können durchaus bereichsorientiert mit dem Informationseigentümer innerhalb des Unternehmens schriftlich vereinbart werden.
Die Kennzeichnung der Information muss nach o.g. Abhandlung mindestens die Rolle des Autors im Unternehmen, den Gültigkeitszeitraum, die Kennung der Informationsklasse und die Rolle des Informations-Eigentümers enthalten. Bei der Entwicklung des Klassifizierungsmodells sind Verantwortung des Informations-Eigentümers, Umgang mit den Informationen außerhalb des Unternehmens, eindeutige Begriffsdefinitionen sowie die klare Abgrenzung von personenbezogener und persönlicher Information von entscheidender Bedeutung.
Bereits zu Beginn der Entwicklung eines Klassifizierungsmodells ist eine direkte Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen unter der Berücksichtigung der Handhabbarkeit ein entscheidendes Erfolgskriterium.
CISSP, TISP und Datenschützer Alexander Slepitschka
Der zertifizierte CISSP, TISP und Datenschützer Alexander Slepitschka verantwortet seit 2009 die globale IT-Sicherheitsarchitektur der Münchener Rückversicherung.
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