Security-Insider Podcast – Folge 115 Der CRA hebt Cybersicherheit auf ein neues Niveau

Von Peter Schmitz und Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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Der Cyber Resilience Act soll ein Mindestsicherheitsniveau von Produkten schaffen. Je nach Produkt können die Anforderungen des CRA hoch sein, aber auch zum Wettbewerbsvorteil werden. Prof. Dominik Merli, Professor für IT-Sicherheit, gibt Tipps zur Umsetzung.

Zu den Pflichten durch den Cyber Resilience Act gehören unter anderem das Risiko- sowie Schwachstellenmanagement, Transparenz, Mindest-Support-Zeiträume sowie technische Dokumentation.(Bild:  Vogel IT-Medien)
Zu den Pflichten durch den Cyber Resilience Act gehören unter anderem das Risiko- sowie Schwachstellenmanagement, Transparenz, Mindest-Support-Zeiträume sowie technische Dokumentation.
(Bild: Vogel IT-Medien)

„Sicherheit ist immer ein komplexes Thema. Sie greift in Architekturen ein und in Kompa­ti­bi­lität mit alten Systemen. Deswegen schiebt man das Thema gerne vor sich her und greift es nicht proaktiv an“, sagt Prof. Dominik Merli, Professor für IT-Sicherheit an der Technischen Hochschule Augsburg. Doch mit dem Cyber Resilience Act (CRA), müssen Unternehmen, die di­gi­tale Produkte herstellen, die Sicherheit der Software und Hardware sicherstellen. Ansonsten könnten die Folgen und Strafen geschäftskritisch sein.

Das besagt der Cyber Resilience Act

Alle digitalen Produkte auf dem EU-Markt müssen vor Cyberbedrohungen geschützt sein. Da­für gibt es seit dem 11. Dezember 2024 Cyber Resilience Act (CRA), der ab dem 11. Dezember 2027 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat gelten wird. Der CRA stellt verbindliche Anfor­der­un­gen an Hersteller, Importeure und Händler, die in der EU tätig sind. Entsprechen deren Produkte nicht den Anforderungen, dürfen die Produkte nicht in der EU verkauft werden. Außerdem können die Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens hoch sein.

Diese Fristen gelten beim CRA:

  • 11. Juni 2026: Konformitätsbewertungsstellen können die Erfüllung der Anforderungen des CRA bewerten
  • 11. September 2026: Die Meldepflicht für Schwachstellen und weitere Sicherheitsvorfälle beginnt
  • 11. Dezember 2027: Sämtliche Anforderungen des CRA bei neuen Produkten müssen eingehalten werden

Weitere Informationen sowie Tipps zur Umsetzung des CRA, gibt Prof. Merli in der aktuellen Folge des Security-Insider Podcasts. Viel Spaß beim Zuhören!

Im Gespräch mit Prof. Dominik Merli

Prof. Dr. Dominik Merli ist Leiter von THA_innos und Professor für IT-Sicherheit an der Tech­nischen Hochschule Augsburg. Er verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen für Industriebranchen wie Fahrzeug- und Halb­lei­ter­pro­duktion bei Organisationen wie Fraunhofer und Siemens. Prof. Merli hat einen Master of Engineering von der Ulster University und einen Doktortitel von der Technischen Universität München (TUM).

Bildquelle: ISC2

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