Mehr Zeit bis Ende 2027 bedeutet nicht weniger Arbeit. Die Protokollierungs- und Dokumentationspflichten des EU AI Act erfordern Architekturentscheidungen, die sich nicht kurzfristig nachrüsten lassen.
Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI gelten ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028.
Am 16. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament mit 423 zu 57 Stimmen für den „Digital Omnibus on AI“ und verschob die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme von August 2026 auf Dezember 2027. Der Rat der EU gab dem Vorhaben Ende Juni sein endgültiges grünes Licht. Der viel gehörte Tenor: Wenn diese Pflichten erst 2027 greifen, bleibt mehr Zeit und die Daten-Governance kann später aufgesetzt werden. Doch wer aus der Fristverlängerung schließt, dass sich das Thema KI-Regulierung für die nächsten anderthalb Jahre erledigt habe, liest den Ratsbeschluss falsch.
Verschoben wurden einzelne, wenn auch bedeutende Bausteine: Das war zum einen die Anhang-III-Frist für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme, beispielsweise in Bereichen wie biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege. Sie wurde auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Zum anderen war es die Frist für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkte eingebettet sind, die der EU-Harmonisierungsgesetzgebung unterliegen. Das ist beispielsweise bei Medizinprodukten oder Industriemaschinen relevant. Sie erhalten eine gesonderte Verlängerung bis zum 2. August 2028.
Verschoben wurde somit nur ein Teil des EU AI Acts. Nicht verschoben wurden die Pflichten, die schon heute Architekturentscheidungen verlangen. Parallel dazu bleibt der Bußgeldrahmen unverändert hoch: Bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Hochrisiko- und Transparenzpflichten.
Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Wer die Fristverlängerung als Atempause behandelt, wird im Dezember 2027 genau dort ankommen, wo er heute steht. Doch das alles mit weniger Handlungsspielraum und höherem Risiko. Die Änderungen sind als Aufforderung zu lesen. Die EU-Regulierer haben ihre Absicht bekundet, ab dem Moment des Inkrafttretens dieser neuen Fristen das Einhalten der Verordnung auch strikt durchzusetzen.
Diese Dynamik folgt einem bewährten Schema, das bereits seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 zu beobachten ist. Bis 2025 verzeichnete der Europäische Datenschutzausschuss über 2.200 Bußgeldverfahren mit einem Gesamtvolumen von 7,1 Milliarden Euro. Es wurden im Zeitraum 2024 bis 2025 mehrere Millionenstrafen gegen Unternehmen wie Clearview, Meta und OpenAI auf Basis der DSGVO und mit konkretem KI-Bezug verhängt. Auch Deutschland steht hierbei nicht am Rande: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Landesdatenschutzbehörden haben ihre Sanktionierungspraxis spürbar verschärft.
Dasselbe Bild zeigt sich bei den 2025 in deutsches Recht überführten Regularien NIS-2 und DORA: Nach einer initialen Übergangsphase setzte die behördliche Durchsetzung unvermittelt und konsequent ein. Organisationen, die die Übergangsfristen lediglich als ungefähren Orientierungsrahmen statt als verbindliche Deadline interpretierten, stehen nun unter erheblichem Zugzwang.
Die Protokollierungs- und Dokumentationsanforderungen des EU AI Act sind Architekturanforderungen. Artikel 12 verlangt für Hochrisiko-Systeme eine automatische, fälschungssichere Protokollierung über die gesamte Lebensdauer des Systems. Das ist keine Anforderung, die sich nachträglich in eine bestehende KI-Anwendung einbauen lässt, ohne die Architektur zu verändern. Wer jetzt Zeit verstreichen lässt, baut wieder unter Zeitdruck, nur eben 2027 statt 2026.
Die Vorgaben der KI-Verordnung und der DSGVO weisen Überschneidungen bei den Anforderungen an die Governance-Infrastruktur auf. Eine zentrale Content-Governance, die jedes Datenobjekt beim Ein- und Austritt in ein KI-System systematisch klassifiziert, protokolliert und nach vordefinierten Richtlinien steuert, deckt die Nachweispflichten des EU AI Act und die Rechenschaftspflichten der DSGVO simultan über ein einziges Audit-Trail ab. Wer hier getrennte Silos aufbaut, verdoppelt nicht nur den Entwicklungsaufwand, sondern auch den späteren Prüfungsaufwand.
Strategischer Handlungsbedarf: Das Zeitfenster optimal nutzen
Anstatt die Vorgaben des Digital Omnibus bis 2027 aufzuschieben, sollten Unternehmen die gewonnene Zeit aktiv nutzen. Ein zusätzlicher Zeitraum von 16 Monaten bietet eine gute Ausgangslage für den Aufbau eines tragfähigen Compliance-Programms. Das setzt jedoch voraus, dass von Beginn an die richtigen Prioritäten gesetzt werden:
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Sofortige Bestandsaufnahme aller KI-Systeme: Sämtliche Anwendungen, die unter die Kategorien von Anhang III fallen, müssen systematisch erfasst werden. Dies schließt ausdrücklich auch eingebettete Algorithmen in Beschaffungs-, Einstellungs-, Kundenservice- sowie Betrugserkennungs-Tools ein, die bislang möglicherweise nie formal als hochriskant eingestuft wurden.
Prüfbare Kriterien zur Datenklassifizierung: Eine lückenlos dokumentierte Klassifizierungslogik ist essenziell. Ohne eine schriftlich verankerte Systematik lässt sich gegenüber Aufsichtsbehörden nicht plausibel belegen, warum bestimmte Datensätze in eine KI-Pipeline einfließen durften und andere ausgeschlossen wurden.
Gezielte Lückenanalyse der Datengovernance: Es gilt präzise zu erfassen, welche Daten von jedem einzelnen System verarbeitet werden. Parallel dazu muss die bestehende Governance-Infrastruktur evaluiert und dokumentiert werden, an welchen Stellen Defizite bestehen.
Fahrplan für die Konformitätsbewertung noch in 2026: Eine vorausschauende Planung stellt sicher, dass die operative Umsetzungsphase noch vor Ablauf des Jahres eingeleitet wird.
Vorausschauendes Handeln sichert den entscheidenden Vorsprung
Der aktuelle Data Security and Compliance Risk: 2026 Forecast Report von Kiteworks unterstreicht, dass die Einhaltung europäischer Regularien ganz oben auf der Agenda von IT-Sicherheitsverantwortlichen in Unternehmen steht. Die Terminverschiebung ändert daran nichts: Sie ist keine Aufforderung zur Untätigkeit, sondern ein wertvolles Zeitfenster für zukunftssichere Architekturinvestitionen. Im Dezember 2027 werden jene Unternehmen erfolgreich sein, die das Thema Governance organisch in ihre Strukturen integriert haben. Allen anderen drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch der Verlust des technologischen Anschlusses.
Über den Autor: Marc ten Eikelder ist Head of EMEA Marketing und Senior Director of Industry Research bei Kiteworks und arbeitet seit über zehn Jahren an der Schnittstelle zwischen technischer Datensicherheits-Architektur, regulatorischer Compliance und Marktkommunikation in der DACH-Region.