Praktischer Umgang mit Filesharing und Abmahnungen

Filesharing im Unternehmen unterbinden

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Filesharing im eigenen Netz sicher unterbinden

Dass Hacker über das Firmennetz Filesharing betreiben, lässt sich mit vertretbarem Aufwand ausschließen: Notwendig ist eine solide WPA/WPA2-Verschlüsselung mit einem starken Passwort. Dies macht einen externen Einbruch praktisch unmöglich.

Allerdings muss man zugeben, dass die viel größere Gefahr von innen kommt: Nämlich von verantwortungslosen Mitarbeitern, die die Breitbandleitung sowie die Anonymität der Firma für ihre eigenen Zwecke missbrauchen.

Bereits im Arbeitsvertrag sollte ein absolutes Filesharing-Verbot als Policy festgelegt werden, das man dann auch rigoros durchsetzt (arbeitsrechtliche Abmahnungen).

Um mögliche Verstöße aufdecken zu können, sollten Administratoren stets den durchlaufenden Traffic im Blick behalten, um plötzliche Zunahmen mitzubekommen und ihnen auf den Grund gehen zu können. Freilich kann es dafür auch legitime Ursachen geben, aber Filesharing und/oder aktive Trojaner sind zu gefährliche Möglichkeiten, als dass man sie vernachlässigen könnte.

In der Firmen-Firewall sind alle unnötigen Ports zu verschließen. Es reicht keinesfalls, die üblichen E-Mule- und Bittorrent-Ports abzudichten, weil sich in der Software beliebige Alternativports festlegen lassen. Leider funktionieren die Programme aber auch ohne offene Ports; zwar langsamer, aber die Abmahngefahr bleibt gleich hoch.

Insofern bleibt als wichtigste Maßnahme nur, dass der Administrator mittels Gruppenrichtlinien genau kontrolliert, welche Software installiert bzw. nicht installiert wird. Nur so bleibt er Herr der Lage. Freilich ist dies nicht immer durchsetzbar, zum Beispiel bei Management-Notebooks. Hier müssen dann die Richtlinien aus dem Arbeitsvertrag ihren Zweck erfüllen.

Fazit

Welche Firma möchte schon eine Abmahnung wegen Verbreitung von Pornographie erhalten, die ja zugleich bedeutet, dass Strafanzeige gestellt wurde? Hier ist der Administrator gefordert, der von vorneherein jede Filesharing-Aktivität durch Mitarbeiter oder WLAN-Hacker unterbinden muss. Dazu ist eine enge Kontrolle der installierten Software, das Verschließen aller unnötigen Ports, eine gewisse Übersicht über die durchlaufenden Traffic-Mengen sowie eine gründliche WPA/WPA2-Verschlüsselung notwendig.

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