Ob auf Dienstreise oder im Urlaub mit Arbeitshandy im Gepäck – wer unterwegs beruflich aktiv ist, trägt Verantwortung für sensible Daten. Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen ihre mobilen Mitarbeitenden vor digitalen Risiken schützen können.
Mobile Geräte sind auf Geschäftsreisen besonders gefährdet. IT-Security-Experten schützen sensible Unternehmensdaten durch VPN-Nutzung, Endpoint Protection, Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Backups sowie Achtsamkeit gegenüber Bluetooth-, USB- und visuellen Angriffen.
Ob Messe, Kundenmeeting oder Projektarbeit – Geschäftsreisen sind für viele Unternehmen Alltag. Doch mit der Mobilität steigen auch die Risiken: Mobile Endgeräte sind unterwegs besonders anfällig für Angriffe, Diebstahl oder Datenverlust. Mitarbeitende greifen oft ortsunabhängig auf sensible Daten zu – ob im Zug, Hotel oder Flughafen. Diese Flexibilität erfordert klare Sicherheitsmaßnahmen. Und nicht nur auf klassischen Dienstreisen: Auch im Urlaub ist das Arbeitshandy oft dabei – für den schnellen Blick ins Postfach oder eine spontane Rückmeldung. Wer auch unterwegs beruflich erreichbar bleibt, trägt Verantwortung für Unternehmensdaten und Zugänge. Umso wichtiger ist ein durchdachter Sicherheitsrahmen – unabhängig vom Reisezweck.
Ein zentraler Aspekt beginnt bereits vor der Abreise: die Auswahl der mitzuführenden Geräte. Weniger ist hier oft mehr. Geräte werden gestohlen, gehen verloren oder kaputt. Je weniger Technik mitreist, desto geringer das Risiko. Zudem sollten alle Geräte verschlüsselt und mit aktuellen Sicherheitsupdates versehen sein. Veraltete Software stellt eine erhebliche Sicherheitslücke dar. Empfehlenswert ist zudem der Einsatz von „Advanced Endpoint Protection“, die potenzielle Schwachstellen erkennt und vor unsicheren Anwendungen warnt. Moderne Betriebssysteme bieten integrierte Verschlüsselungsfunktionen, die unbedingt aktiviert werden sollten. Auch physische Schutzmaßnahmen wie abschließbare Taschen oder Laptop-Schlösser erhöhen die Sicherheit.
Ein oft unterschätzter, aber wirkungsvoller Tipp ist die Einrichtung eines separaten Reise-E-Mail-Accounts. Dieser dient ausschließlich der Kommunikation mit Hotels, Veranstaltern oder Reiseportalen. So lassen sich persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum vermeiden – und die geschäftliche Hauptadresse bleibt frei von Spam und Phishing-Versuchen. Ergänzend empfiehlt sich die Aktivierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle relevanten Konten. So bleibt der Zugriff auch dann geschützt, wenn ein Passwort kompromittiert wird.
Auch der Schutz von Zahlungsdaten verdient Aufmerksamkeit. Viele Banken bieten mittlerweile sogenannte Finanztransaktionswarnmeldungen an. Diese Funktion lässt sich im Online-Portal oder direkt in der App aktivieren – meist durch die Hinterlegung einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Im Hintergrund analysiert eine AI das Transaktionsverhalten. Erkennt das System beispielsweise eine Zahlung in München und nur 90 Minuten später eine weitere Transaktion in Singapur, wird automatisch eine Warnmeldung ausgelöst. So können verdächtige Aktivitäten frühzeitig erkannt und im Ernstfall sofort Maßnahmen ergriffen oder Behörden informiert werden.
Nicht zuletzt bleibt das Thema Backup ein zentraler Bestandteil jeder Sicherheitsstrategie – auch auf Reisen. Wer regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anlegt, schützt sich effektiv vor Verlust durch Diebstahl, Beschädigung oder Fehlkonfiguration. Besonders empfehlenswert sind verschlüsselte Cloud-Lösungen, die ortsunabhängigen Zugriff ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Ob Smartphone, Tablet oder Laptop – ein aktuelles Backup kann im Ernstfall entscheidend sein, um den Schaden zu begrenzen.
Während der Reise: Achtsamkeit im digitalen Alltag
Während der Reise ist Achtsamkeit gefragt. Öffentliche WLANs – etwa in Flughäfen oder Cafés – sind bequem, aber oft unverschlüsselt. Die Nutzung eines VPNs ist hier Pflicht.
Was viele nicht wissen: Bluetooth kann ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen – insbesondere in öffentlichen Räumen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Konferenzzentren. Angreifer nutzen gezielt die Tatsache aus, dass viele Geräte ihre Bluetooth-Verbindung dauerhaft aktiviert lassen. Besonders kritisch: Bei einigen Herstellern unterscheiden sich die MAC-Adressen von WLAN und Bluetooth oft nur um eine Ziffer. Das macht es für Angreifer besonders einfach, über die Bluetooth-Adresse Rückschlüsse auf die WLAN-Adresse zu ziehen, das Gerät eindeutig zu identifizieren und gezielte Angriffe vorzubereiten. Bluetooth deshalb nur bei tatsächlichem Bedarf aktivieren und in den Geräteeinstellungen prüfen, ob MAC-Randomisierung aktiviert ist. Moderne Betriebssysteme bieten diese Funktion, um die Rückverfolgbarkeit zu erschweren. Zusätzlich sollten automatische Verbindungen zu unbekannten Geräten deaktiviert werden, um Tracking und unbefugten Zugriff zu verhindern.
Auch öffentliche USB-Ladestationen stellen ein Risiko dar: Manipulierte Anschlüsse wie USB-Ladestationen am Flughafen können manipuliert sein und Schadsoftware übertragen oder Daten abgreifen. Auch Ladekabel von Fremden können Spionagefunktionen enthalten. Eine eigene Powerbank ist die sicherere Alternative.
Ein weiteres Risiko: visuelle Spionage. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder Wartebereichen können Unbefugte leicht mitlesen. Blickschutzfolien für Laptops und Smartphones bieten hier einen einfachen, aber effektiven Schutz.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Nicht in allen Ländern gelten zudem die gleichen Datenschutz- und Meinungsfreiheitsregelungen wie bei uns. In manchen Staaten – wie China – sind VPNs verboten, Social-Media-Plattformen gesperrt und verschlüsselte Geräte können bei der Einreise kontrolliert werden. Sensible Inhalte sollten daher im Vorfeld gesichert oder gelöscht werden. Das Auswärtige Amt bietet aktuelle Hinweise zur Gesetzeslage vor Ort. Auch das Verhalten in sozialen Medien sollte überdacht werden – insbesondere in Ländern mit eingeschränkter Meinungsfreiheit. Politische Äußerungen können dort rechtliche Konsequenzen haben.
Hotelzimmer sind für Kriminelle nicht unüberwindbar: Kartenschlüsselsysteme lassen sich manipulieren, Schlösser leicht knacken. Wertgegenstände sollten daher in Hotelsafes aufbewahrt werden. Bei Städtetrips bieten Schließfächer an Bahnhöfen oder in bewachten Einrichtungen eine sichere Aufbewahrung. Ist man mit dem Auto unterwegs, sollten Wertsachen niemals sichtbar im Auto gelassen werden – das ist eine Einladung für Diebe.
Verwanzung klingt nach Spionagefilm – ist aber Realität: Versteckte Mikrofone oder Kameras in Alltagsgegenständen sind keine Fiktion. Verdächtige Gegenstände im Hotelzimmer – etwa Bügeleisen oder Rauchmelder mit ungewöhnlichen Kabeln oder Beschädigungen – sollten aufmerksam begutachtet werden. Abhörgeräte können fingernagelgroß sein und sich in vielen Gegenständen verstecken. Einige Geräte wie TMS-Tracker können Telefongespräch aufzeichnen und übertragen. Für vertrauliche Gespräche sollten möglichst verschlüsselte Verbindungen genutzt werden.
Nach der Rückkehr ist ein digitaler Sicherheitscheck ratsam. Auffälliges Geräteverhalten, unerwartete App-Installationen oder verdächtige Kontoaktivitäten sollten ernst genommen werden. Auch der temporäre Reise-Account kann nun gelöscht oder deaktiviert werden. So wird das Risiko langfristig minimiert.
Travel Security ist kein reines IT-Thema, sondern Teil einer umfassenden Sicherheitsstrategie. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden nicht nur mit Technik, sondern auch mit Wissen ausstatten. Schulungen, klare Richtlinien und Awareness-Kampagnen sind ebenso wichtig wie technische Schutzmaßnahmen. Nur so lässt sich die digitale Sicherheit auf Reisen nachhaltig gewährleisten.