Erneut wurden persönliche Daten von Nutzern sozialer Netzwerke abgeschöpft und in Hackerforen angeboten. Aktuell vom Scraping betroffen sind LinkedIn sowie Clubhouse. Während die Anbieter Hackingangriffe bestreiten, haben wir mit einem Experten zu rechtlicher und wirtschaftlicher Einordnung der Datensammelei gesprochen.
Unser kommender Podcast klärt: Wer darf wann und wie am Datenberg der großen Sozialen Netzwerke kratzen?
Nachdem wir kürzlich bereits über ein Scraping von Nutzerdaten bei Facebook berichteten, sind nun offenbar auch die Plattformen LinkedIn und Clubhouse das Ziel ähnlicher Angriffe geworden. Details dazu hat das Portal Cybernews veröffentlicht.
Diese Informationen wurden abgeschöpft und angeboten
Bei ClubHouse wurden demnach Informationen von 1,3 Millionen Nutzern abgeschöpft und kostenfrei in einem „beliebten“ Hacker-Forum veröffentlicht. Im Detail umfassten die Datensätze Nutzerkennung, Namen, Foto-URL, Nutzernamen, Twitter-Pseudonym, Instagram-Namen, Zahl der Follower und der abonnierten Nutzer, Datum der Kontoerstellung sowie Profilnamen des einladenden Nutzers.
Bei LinkedIn sind derweil 500 Millionen Nutzer betroffen. Die Datensätze seien in einem ebenfalls populären Hacker-Forum zum Verkauf angeboten worden; zwei Millionen Records wurden als Proof of Concept veröffentlicht.
In der Folge habe ein weiterer Nutzer das Angebot noch erweitert, das heißt: Die zuvor genannten 500 Millionen Datensätze um weitere 327 Millionen LinkedIn-Profile aufgestockt. Käufer der Daten erhielten damit Zugriff auf LinkedIn-IDs, komplette Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geschlecht sowie verlinkte Profile innerhalb und außerhalb von LinkedIn.
Wie Cybernews richtig anmerkt, übersteigt die Summe der angebotenen Profile übrigens die Zahl der aktuellen LinkedIn-Nutzer. Diese beziffert die Plattform selbst aktuell mit über 740 Millionen.
Scraping versus Hacking
Das wirft weitere Fragen zu Aktualität und Herkunft der Daten auf. LinkedIn selbst verneint per Blogbeitrag ein Datenleck der eigenen Systeme. Die jetzt verfügbaren Informationen seien aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Dem Anschein nach könnten dabei auch öffentlich zugängliche Daten von LinkedIn selbst abgegriffen worden sein. Derlei Scraping verbietet der Anbieter übrigens in seinen Nutzungsbedingungen.
Beim Sicherheitsdienstleister BlackBerry will man sich mit dieser Argumentation nicht zufrieden geben. Als Global Senior Vice President sagt Adam Enterkin: „Unternehmen dürfen nicht vergessen, dass alle persönlichen Daten in ihrer Obhut gleich wertvoll sind. Wenn diese gesammelt werden, müssen sie geschützt werden. Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass angemessene Sicherheitskontrollen implementiert werden, um die Daten vor unautorisierten Zugriffen zu schützen.“
Wie diese Sicherheitskontrollen konkret umgesetzt werden sollen, konnte uns BlackBerry allerdings auch nach mehrfachen Nachfragen nicht verraten. Dass es technische Optionen gibt, zeigt allerdings eine Aussage Facebooks. Demnach habe man Schwachstellen beim „Contact Importer“ behoben, um das Scraping zu erschweren.
Auch Web Application Firewalls können das automatisierte Auslesen von Webseiten verhindern.
Bei technischen Vorkehrungen hört das Thema Scraping jedoch nicht auf. Hinzu kommen Fragen zu Recht, Datenhoheit und möglichen Monopolen: Sind in sozialen Netzwerken preisgegebene Daten Allgemeingut, wie schutzwürdig sind entsprechende Informationen und können Dienstleister ein Scraping per Nutzungsbedingungen effektiv verbieten?
All das haben wir mit Prof. Dr. iur. Ulf Müller von der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden diskutiert. Das Gespräch veröffentlichen wie als Themenpodcast am Montag, dem 3. Mai 2021!
Stand: 08.12.2025
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