Ein EU-Gesetz für mehr Gerechtigkeit und Sicherheit im Internet hat eine wichtige Hürde genommen. Der zuständige Ausschuss des Europaparlaments einigte sich beim Gesetz für digitale Dienste auf einen Kompromiss, wie die Straßburger Institution am Dienstag mitteilte. Mit dem Gesetz sollen Verbraucher unter anderem besser vor Desinformation, Hassrede und dem Kauf gefälschter Produkte geschützt werden.
Das EU-Gesetz über digitale Dienste geht gesellschaftliche Probleme im Netz an, etwa die Frage, wie Digital-Riesen wie Google oder Facebook mit illegalen Inhalten oder Hassrede umgehen sollen.
Der neue Ausschuss-Kompromiss soll im Januar dem gesamten EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Stimmen die Abgeordneten zu, beginnen die entscheidenden Verhandlungen mit den EU-Staaten. Die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese bezeichnete das Gesetz als "neues Grundgesetz des Internets".
Die geplanten Regeln sind Teil eines Digital-Gesetzpakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat. Das Gesetz über digitale Dienste geht gesellschaftliche Probleme im Netz an, etwa die Frage, wie Digital-Riesen wie Google oder Facebook mit illegalen Inhalten oder Hassrede umgehen sollen. Dabei soll gelten: Je größer die Plattform, desto mehr Regeln muss sie beachten.
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass Algorithmen, mit denen Plattformen auswählen, was Nutzer in ihrem Newsfeed als Nächstes sehen, transparenter werden müssen. Sogenannte Dark Patterns, also Mechanismen, die User online zu einer Entscheidung oder einem Kauf drängen, sollen verboten werden. Dazu zählen etwa ständig auftauchende Pop-up-Fenster oder Warnungen vor einem angeblich extrem knappen Angebot. Daneben sollen minderjährige Nutzer besser vor personenbezogener Werbung geschützt werden.
Der europäische Verbraucherverband BEUC sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, mahnte aber Nachbesserungen an: So sollten Online-Marktplätze stärker haften, wenn Nutzern Schaden entstehe. Und personenbezogene Werbung sollte grundsätzlich verboten werden.
Der andere Teil des vorgeschlagenen Digital-Pakets, das Gesetz über digitale Märkte, soll in erster Linie die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google oder Facebook begrenzen. Dieses Gesetz ist schon etwas weiter. Am Mittwoch sollte das EU-Parlament über seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Staaten abstimmen.
(ID:47895917)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.