Auskunft, Löschung und Einschränkung in der Praxis
Wie die IT-Sicherheit bei Betroffenen­rechten nach DSGVO helfen kann

Von Dipl.-Phys. Oliver Schonschek 4 min Lesedauer

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IT-Sicherheit unterstützt den Datenschutz nicht nur bei der Absicherung personenbezogener Daten. Auch bei den Betroffenenrechten nach DSGVO zahlt sich die Zusammenarbeit von IT-Sicherheit und Datenschutz aus. Konkrete Beispiele zeigen, wie vorhandene IT-Sicherheitswerkzeuge etwa bei Auskunft, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung direkt weiterhelfen

Datenschutz und IT-Sicherheit verfolgen auf den ersten Blick unterschiedliche Ziele, bei der Umsetzung der DSGVO-Betroffenenrechte ergänzen sie sich aber ideal. Bereits vorhandene Sicherheitswerkzeuge können Unternehmen so doppelt nutzen.(Bild: ©  lucadp - stock.adobe.com)
Datenschutz und IT-Sicherheit verfolgen auf den ersten Blick unterschiedliche Ziele, bei der Umsetzung der DSGVO-Betroffenenrechte ergänzen sie sich aber ideal. Bereits vorhandene Sicherheitswerkzeuge können Unternehmen so doppelt nutzen.
(Bild: © lucadp - stock.adobe.com)

Auf den ersten Blick haben Datenschutz und IT-Sicherheit mit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit die gleichen Schutzziele, aber wenn man genau hinschaut, stellt man die Unterschiede fest, die nicht nur darin liegen, was genau geschützt werden muss.

Trotzdem gehören Datenschutz und Cybersicherheit zwingend zusammen: „Die Beziehung zwischen Datenschutz und Cybersicherheit ist wechselseitig und eng miteinander verknüpft“, so Anu Talus, die Vorsitzende des EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss). „Während Cybersicherheit den Schutz personenbezogener Daten unterstützt, indem sie die Risiken eines unerwünschten Zugriffs, einer Änderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten begrenzt, ist es entscheidend sicherzustellen, dass Sicherheitsmaßnahmen so implementiert werden, dass die Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden.“