Geopolitische Entwicklungen, Künstliche Intelligenz sowie internationale Cyberoperationen haben das IT-Security-Jahr 2024 geprägt. Darauf geht das Bundeskriminalamt in seinem Bundeslagebild Cybercrime 2024 ein und positioniert sich als mögliche zentrale Stelle für die Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Trotz des Rückgangs von Ransomware-Angriffen und Erfolgen internationaler Strafverfolgungsbehörden, warnt das BKA vor einer anhaltenden Bedrohung im Cyberraum.
131.391 verübte Cybercrime-Vorfälle hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2024 in Deutschland erfasst. Weitere 201.877 Straftaten, die in die Polizeiliche Kriminalstatistik einflossen sind im Ausland oder an einem unbekannten Ort verübt worden. Somit ist Cybercrime nach wie vor eine Bedrohung für Deutschland. So bezifferte der Bitkom den Schaden durch Cyberangriffe für die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr mit 178,6 Milliarden Euro.
Im diesjährigen Bundeslagebild Cybercrime verwies das BKA außerdem auf die international getätigten Strafverfolgungsmaßnahmen, auf die im vergangenen Jahr einige erfolgreiche Takedowns folgten. So war das BKA maßgeblich an der „Operation Endgame“ beteiligt, in deren Rahmen einige der derzeit einflussreichsten Schadsoftware-Varianten vom Netz genommen und die dahinterstehenden Täter identifiziert wurden. Insgesamt wurden Bitcoin im Wert von 3,5 Millionen Euro sichergestellt, 37 Beteiligte identifiziert und 20 internationale Haftbefehle erlassen. Wie sich herausstellte, kamen die Beschuldigten überwiegend aus Russland.
Und vor allem Akteure aus Russland haben es auf westliche Demokratien sowie Unternehmen abgesehen, die die Ukraine unterstützen. Gerade solche geopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre waren laut BKA erheblicher Treiber für die Cyberkriminalität. So haben auch hacktivistische DDoS-Angriffe auf Ziele in Deutschland in diesem Kontext weiter zugenommen. Deutschland stellt hierbei eines der primären Ziele der kriminellen Gruppen dar.
Aufgrund seiner Rolle als Nato-Mitglied, EU-Schlüsselstaat sowie maßgeblicher finanzieller und materieller Unterstützer der Ukraine steht Deutschland neben Angriffen durch finanziell motivierte Cyberakteure zunehmend auch im Zielspektrum aggressiver, hybrider Angriffskampagnen, die unter anderem die Schwächung und Destabilisierung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Ziel haben.
Ransomware war auch 2024 die größte Bedrohung im Cyberraum. Zwar ging die Zahl der Ransomware-Angriffe deutlich zurück – von 1.018 Fällen in 2023 auf 950 Fälle in 2024. Dennoch ist Deutschland weiterhin das am vierthäufigsten betroffene Land. Jeden Tag nimmt die Polizei hierzulande zwei bis drei schwere Ransomware-Angriffe auf.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass die operativen, teils internationalen, Maßnahmen gegen Cybercrime-as-a-Service-Angebote zu einem allgemeinen Einbruch der Fallzahlen beitrugen und die Geschäfte der Ransomware-Akteure und ihr Vertrauensverhältnis untereinander erheblich störten. Das spiegelt sich auch in den gezahlten Lösegeldern wider: Laut Chainalysis (2025) wurden umgerechnet rund 800 Millionen US-Dollar an Lösegeldern bezahlt, was einen starken Rückgang von 35 Prozent bedeutet. In einer bundesweiten Fallerhebung gaben zudem knapp 90 Prozent der Geschädigten an, kein Lösegeld gezahlt zu haben. Daraus lässt sich schließen, dass die Eindämmung der Aktivitäten von Ransomware-Akteure auch das Sinken der illegalen Profite zur Folge hat.
Sowohl im privaten wie auch im Unternehmensumfeld nimmt die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) stetig zu. Wie das Bundeskriminalamt berichtet, nutzen auch Cyberkriminelle KI für ihre Zwecke, vor allem für Phishing-Kampagnen und die Entwicklung von Malware. Es sei zu erwarten, dass auch 2025 Straftaten mittels KI verübet werden. Dabei gelte gerade im Bereich Cybercrime, dass auch wenn KI bestehende Modi Operandi bislang nicht revolutioniert habe, sie Cyberangriffe professioneller gestalten könne und diese so ein breiteres Ausmaß und folglich eine höhere Kritikalität erreichen würden.
Trotz der Entwicklungen von KI-Sicherheitslösungen, internationalen Ermittlungserfolgen sowie dem Rückgang von Ransomware, sollten sich Unternehmen und Anwender nicht über die Gefahrenlage hinwegtäuschen lassen. Denn auch die Cyberkriminellen passen ihre Vorgehensweisen immer wieder an. Schlussendlich kommt das BKA zu zwei Schlussfolgerungen:
1. Polizeiliche Maßnahmen zeigen Wirkung und sollten laut BKA daher ausgeweitet werden, indem die Ermittlungsressourcen erhöht werden.
2. Das BKA fordert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Täterseite Schritt halten müssen. Insbesondere im Bereich Gefahrenabwehr würden essentielle rechtliche Grundlagen fehlen, um herausragende Cyberangriffe auf Bundesebene wirksam abwehren zu können.
Während für die Abwehr von Terrorismus das BKA zentrale Befugnisse innehat, gibt es diese für die Bekämpfung von Cybercrime nicht. Hier sind grundsätzlich die Bundesländer selbst zuständig. Eine effektive Bekämpfung schwerwiegender Bedrohungen aus dem Cyberraum sowie die Zerschlagung der dahinterstehenden kriminellen Strukturen erfordere allerdings, eine Strafverfolgung und polizeiliche Gefahrenabwehr zentral und aus einer Hand. Das BKA verfüge über die notwendigen – auch technischen – Fähigkeiten, um diese Aufgabe zu übernehmen. Daher unterstütze es die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formulierte Forderung zum Ausbau von Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr sowie der weiteren Stärkung der Sicherheitsbehörden.
Stand: 08.12.2025
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