Security-Insider Podcast – Folge 72 OSINT – dürfen wir das überhaupt?

Von Peter Schmitz und M.A. Dirk Srocke Lesedauer: 2 min

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Unseren Anleitungen und Tipps für Open Source Intelligence (OSINT) reichen wir jetzt relevante Sicherheitshinweise nach – denn die Toleranz der Aufsichtsbehörden kennt Grenzen. Im Gespräch mit Rechtswissenschaftler Prof. Gerrit Hornung stecken wir dabei den Rechtsrahmen um Datenschutz und IT-Sicherheit ab. Zudem klären wir, wie spekulative Annahmen und komplexen Korrelationen durch künstliche Intelligenz (KI) zu bewerten sind.

Abwägungssache – unsere OSINT-Tipps bleiben online.
Abwägungssache – unsere OSINT-Tipps bleiben online.
(Bild: Vogel IT-Medien)

Wer über OSINT nachdenkt, hat offensichtlich ein Interesse für Daten. Wie berechtigt dieses Begehren im Kontext von Datenschutz oder Urheberrecht ist, bleibt allerdings eine Abwägungsfrage – erläutert Prof. Gerrit Hornung im aktuellen Security-Insider Podcast. Unsere bisher publizierten Anleitungen und Tool-Tipps zum Thema bleiben jedoch online, denn: Der Experte für IT-Recht liefert Unternehmen wertvolle Tipps, um legitime Interessen schlüssig zu begründen, Datenschutzfolgen abzuschätzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Im Gespräch mit: Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.

Prof. Dr. Gerrit Hornung studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an der Universität Freiburg und Edinburgh. Von 2002 bis 2004 war er Mitarbeiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) an der Universität Kassel. Dort promovierte er im Jahre 2005 über „Die digitale Identität. Rechtsprobleme von Chipkartenausweisen“. Nach seinem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen hatte Professor Hornung von 2011 bis 2015 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik an der Universität Passau inne. Seit Wintersemester 2015/2016 ist er Professor für Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel und Direktor am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG). Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich des IT-Rechts aus öffentlich-rechtlicher Perspektive, insbesondere verfassungsrechtliche Grundlagen, Electronic Government, IT-gestützte Geschäftsprozesse, Rechtsfragen informationstechnischer Ermittlungs- und Gefahren­abwehr­maßnahmen, Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht und neue Kommunikationstechnologien. Daneben forscht er im Bereich der rechtswissenschaftlichen Innovationstheorie. Professor Hornung publiziert regelmäßig und umfassend zu diesen Themen und trägt auf nationalen und internationalen Konferenzen vor. Überdies ist er Partner in mehreren interdisziplinären Verbundforschungsprojekten.

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