Definition ECCG | European Cybersecurity Certification Group Was ist die ECCG?

Die European Cybersecurity Certification Group wurde auf Anforderung des Cybersecurity Acts gegründet. Sie soll bei der konsistenten Implementierung und Anwendung des Cybersecurity Acts unterstützen. Die ECCG arbeitet eng mit der ENISA (European Union Agency for Network and Information Security) und der SCCG (Stakeholder Cybersecurity Certification Group) zusammen und ist maßgeblich an der Schaffung eines einheitlichen Cybersecurity-Zertifizierungsframeworks in der Europäischen Union beteiligt.

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Die ECCG (European Cybersecurity Certification Group) ist eine europäische Institution zur Unterstützung der Implementierung des Cybersecurity Acts.
Die ECCG (European Cybersecurity Certification Group) ist eine europäische Institution zur Unterstützung der Implementierung des Cybersecurity Acts.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

ECCG ist das Akronym für European Cybersecurity Certification Group. Es handelt sich um eine Institution der Europäischen Union, die auf Anforderung des 2019 in der EU Kraft getretenen Cybersecurity Acts (CSA) geschaffen wurde. Sie soll zusammen mit anderen Institutionen für eine konsistente Implementierung und Anwendung des CSA in der Europäischen Union sorgen. Die European Cybersecurity Certification Group arbeitet eng mit weiteren Institutionen wie der ENISA (European Union Agency for Network and Information Security) und der SCCG (Stakeholder Cybersecurity Certification Group) zusammen.

Für die ENISA leistet die ECCG wichtige Unterstützungsarbeit und liefert Expertenrat bei der Erarbeitung eines einheitlichen Cybersecurity-Zertifizierungsschemas für die Europäische Union. Dieses Schema wird auch als EU CC-Schema, kurz EUCC, bezeichnet. Es basiert auf Common Criteria (CC) und soll die Zertifizierung von ICT-Produkten, ICT-Services und ICT-Prozessen in der EU vereinheitlichen. Das ECCG setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die nationale Cybersecurity-Zertifizierungsbehörden und andere relevante Institutionen repräsentieren. Ein Mitglied kann maximal zwei Mitgliedsländer vertreten. An der Arbeit der Gruppe können auch weitere relevante Parteien beteiligt werden. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bringt sich für Deutschland in die European Cybersecurity Certification Group ein. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Anforderungen an die European Cybersecurity Certification Group sind im Artikel 62 des Cybersecurity Acts näher beschrieben.

Die Aufgaben der European Cybersecurity Certification Group

Der Artikel 62 des Cybersecurity Act beschreibt die Aufgaben der ECCG. Zu diesen Aufgaben zählen in kurzen Stichworten beschrieben unter anderem folgende:

  • Unterstützung und Beratung der Kommission bei der konsistenten Einführung und Anwendung des Cybersecurity Acts sowie bei der Vorbereitung eines einheitlichen Cybersecurity-Zertifizierungsschemas.
  • Unterstützung, Beratung und Kooperation mit der ENISA bei der Vorbereitung des Candidate-Schemas.
  • Meinungsbildung im Bereich der Pflege und Überprüfung existierender europäischer Cybersecurity-Zertifizierungsschemata.
  • Untersuchung der relevanten Entwicklungen im Bereich der Cybersecurity-Zertifizierung.
  • Austausch von Informationen und Best Practices für Cybersecurity-Zertifizierungsschemata.
  • Erleichterung und Förderung der Zusammenarbeit und Etablierung eines effizienten Informationsaustauschs nationaler Cybersecurity-Zertifizierungsinstitutionen.
  • Unterstützung bei der Anpassung europäischer Cybersecurity-Zertifizierungsschemata an international anerkannte Zertifizierungsstandards.
  • Unterstützung bei der Implementierung von Peer-Assessment-Mechanismen gemäß den Vorgaben der europäischen Cybersecurity-Zertifizierung.

EUCC (EU CC-Schema)

Zu den wichtigen Aufgaben der European Cybersecurity Certification Group zählt die Mitarbeit und Unterstützung bei der Schaffung eines einheitlichen Cybersecurity-Zertifizierungsschemas. Dieses wird als EU CC-Schema, (kurz EUCC), bezeichnet und soll einheitliche Maßstäbe für die IT-Sicherheit von ICT-Produkten, ICT-Services und ICT-Prozessen in der Europäischen Union schaffen. Das Schema wird von verschiedenen Institutionen wie der ECCG, der SCCG und einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) erarbeitet. Entwürfe des Schemas sind im Jahr 2020 und 2021 erschienen. Das EU CC-Schema basiert auf Common Criteria (CC) und ist Nachfolger existierender Schemata unter SOG-IS MRA.

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