Deutsche Unternehmen befinden sich in einem Prozess der digitalen Transformation. Dass etablierte Geschäftsmodelle regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden müssen, wurde zuletzt durch neue KI-Sprachmodelle deutlich. Bei der digitalen Transformation sind jedoch nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch juristische Fragestellungen.
Unternehmen sollten bei der digitalen Transformation unbedingt auch rechtliche Aspekte berücksichtigen.
(Bild: Olivier Le Moal - stock.adobe.com)
Die Einführung neuer Technologien bringt zunächst Rechtsfragen im Bereich des IT- Vertragsrechts hervor: Anschaffung und Betrieb solcher Systeme erfordern ein belastbares Vertragswerk mit IT-Anbietern, insbesondere im Hinblick auf Verfügbarkeit, Aktualisierung, Service-Levels und Haftung. Da es zudem kaum möglich ist, ein System ohne personenbezogene Daten zu betreiben, müssen die Verarbeitungsprozesse datenschutzrechtlich analysiert und die notwendigen technischen und organisatorischen Konformitätsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies ist eine Schnittstelle zum Arbeitsrecht, denn die rechtskonforme Verarbeitung von Mitarbeiterdaten setzt oft voraus, dass Arbeitsverträge angepasst, Einwilligungen eingeholt oder Betriebsvereinbarungen geschlossen werden müssen. Werden digitale Zahlungsmethoden für Kunden eingeführt, so sind die strengen Kreditwesen- und Zahlungsdienstevorgaben zu beachten.
Bei der Transformation von Logistikprozessen zeigt sich, dass zunehmend urheberrechtliche Aspekte in den Vordergrund rücken, etwa wenn unterschiedliche Datenbestände zusammengeführt wurden (Lagerbestandsdaten, externe Kunden- sowie Lieferantendaten oder externe Verkehrsdaten) und sich die Frage nach den Nutzungsrechten stellt. Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei der technischen Anbindung von Industrieanlagen an vernetzte IT-Systeme, etwa zu Zwecken der vorausschauenden Wartung, die eine Fülle wertvoller Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenführt.
Aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis
Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, dass sich derzeit insbesondere in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Datenschutzes rechtliche Hürden auftun. So musste ein großer Mittelständler kürzlich sein Hauptprodukt, eine vernetzte Reinigungsmaschine, kurzzeitig vom Markt nehmen, weil sich herausstellte, dass die dort integrierte Software eines Drittherstellers nicht frei von Rechten Dritter war und die Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten.
Ein großes Unternehmen der Medizintechnik wurde im Hinblick auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch vernetzte Geräte von der zuständigen Datenschutzbehörde zur Unterlassung aufgefordert. Erst nach Verschärfung der technischen Sicherheitsvorkehrungen, der Anonymisierung von Daten sowie der Durchführung einer erweiterten Datenschutz-Folgenabschätzung konnte eine Aufhebung der Untersagung erreicht werden.
Risiken ergeben sich aktuell auch im Bereich der Cybersecurity. So wurde die Muttergesellschaft eines internationalen Handelskonzerns kürzlich nach Einführung einer Plattform zur automatisierten Einbindung von Lieferanten aufgrund einer fahrlässigen Sicherheitslücke mit Schadsoftware infiziert und musste die Plattform vom Netz nehmen, die Behörden informieren und das gesamte System nach forensischer Analyse neu aufsetzen; ein Verwaltungsverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 32 DSGVO wurde behördenseitig eingeleitet.
Zunehmende Regulierung
Die Gesetzgebung hat erkannt, dass der Einsatz neuer Technologien nicht nur Vorteile für Unternehmen bietet, sondern auch Risiken für Verbraucher. Insbesondere die EU-Kommission hat zuletzt eine umfassende Neuregelung des EU-Digitalrechts eingeleitet.
So ist am 1.Juli 2022 das Umsetzungsgesetz zur neuen DIRL-Richtlinie (Digitale Inhalte) in Kraft getreten, wonach Unternehmen, die im Internet digitale Inhalte anbieten nun einen Kündigungsbutton bereitstellen und diverse Vorgaben erfüllen müssen. Unter Umsetzung der neuen WKRL-Richtlinie (Warenkauf) müssen Unternehmen beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen erweiterte Anforderungen erfüllen, wie neue Aktualisierungspflichten zur Software. Seit November 2022 ist der neue Digital Markets Act in Kraft, eine EU-Verordnung, die große Plattformbetreiber zur Zusammenarbeit mit anderen Providern verpflichtet. Nach dem neuen Digital Services Act müssen Online-Vermittler digitaler Dienste (z.B. Onlineshop-Betreiber) ergänzende Pflichten erfüllen, beispielsweise die Einführung von Verfahren zur Meldung und Löschung illegaler Inhalte. Seit dem 16. Januar 2023 hat die neue NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit Geltung, die bis zum 17. Oktober 2024 umgesetzt werden muss. Die Richtlinie enthält diverse neue Pflichten zur IT-Sicherheit und senkt den Anwendungsbereich für Betreiber kritischer Infrastrukturen deutlich herab. Ebenfalls im Januar in Kraft getreten ist die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act), die spätestens bis zum 17. Januar 2025 von Finanzdienstleistern und kritischen ITK-Drittanbietern umzusetzen ist und neue Anforderung zur IT-Sicherheit regelt.
Stand: 08.12.2025
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Derzeit befinden sich weitere EU-Verordnungen in der Vorbereitung. Eine besondere Bedeutung hat der aktuelle Entwurf zum Cyber Resilience Act, der Unternehmen zukünftig verpflichtet zu gewährleisten, dass die auf dem EU-Markt angebotenen Produkte mit digitalen Elementen frei von IT-Sicherheitslücken sind und über die notwendigen Aktualisierungen und Konformitätsbewertungen verfügen. Im Umlauf ist zudem der Entwurf zum Data Act, der Unternehmen Zugang zu fremden Datenbeständen (insbesondere auch des Staates) gewähren soll und nach Einigung zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament vom 27. Juni 2023 nun in Kürze in Kraft treten dürfte. Erst am 14. Juni 2023 hatte das Parlament zudem seine finale Position zur neuen EU-Verordnung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht („KI-Act“). Auch hierzu ist wohl in Kürze mit einem Inkrafttreten zu rechnen.
Fazit
Unternehmen sollten bei der digitalen Transformation auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Vorrangig spielen weiterhin das IT- und Datenschutzrecht eine Rolle. Jedoch zeigt die Praxis, dass sich Überschneidungen zum Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Kartellrecht, Steuerrecht und insbesondere zum Recht der regulierten Sektoren (Finanzwesen, Versicherungswesen, Energie, Automotive, Gesundheit) ergeben. Infolge der neuen Welle an Gesetzesinitiativen aus Brüssel zum EU-Digitalrecht sollten hierbei nicht nur bestehende Regelungen, sondern auch aktuelle Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
Über den Autor: Dr. Hans Markus Wulf ist Partner und IT- und Datenschutzexperte bei der wirtschaftsberatenden Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.