Eine Kampagne gegen deutsche Anwaltskanzleien kombiniert KI-gestützte Telefonate, gestohlene Identitäten und mehrstufige Schadsoftware, ohne technische Schwachstellen auszunutzen. Was dahinter steckt, wo klassische Erkennungslogik versagt und was Security-Teams jetzt konkret tun müssen.
Die Angreifer kombinieren bei den von 8com beobachteten Angriffen KI-gestützte Telefonate und gestohlene Identitäten, um damit hochentwickeltes Social Engineering bei HR-Mitarbeitenden durchzuführen.
Eine HR-Mitarbeiterin einer deutschen Anwaltskanzlei nimmt einen Anruf entgegen. Der Bewerber klingt überzeugend. Stimme, Tonlage und Kommunikationsstil passen genau zum Profil der Unterlagen, die er gerade per OneDrive-Link geschickt hat. Er gibt das Passwort zur verschlüsselten Datei am Telefon durch. Was sie öffnet, ist allerdings in Wahrheit nicht das versprochene PDF mit den Bewerbungsunterlagen.
Seit November 2025 dokumentiert 8com eine gezielte Kampagne gegen HR-Abteilungen deutscher Anwaltskanzleien. Angreifer stehlen reale Identitäten, Bewerbungen referenzieren authentische LinkedIn-Profile, korrekte Lebensläufe, verifizierbare Berufshistorien. In mindestens einem Fall bestätigte die betroffene Person, nichts von einer Bewerbung zu wissen. Kombiniert mit mutmaßlich KI-generierter Sprachsynthese entsteht ein Angriff, der nicht auf eine einzelne technische Schwachstelle setzt, sondern auf Vertrauen, eingespielte Routinen und den alltäglichen Geschäftsprozess.
Die per OneDrive-Link zugestellte Datei gibt sich als passwortgeschütztes PDF aus. Tatsächlich ist es eine ausführbare Windows-Datei: eine manipulierte Version des legitimen Microsoft-Tools Sysinternals DiskView, mit Adobe-PDF-Icon und gültiger Codesignatur. Kein Sicherheitshinweis, kein fehlender Vertrauensanker. Die Datei sieht aus wie ein vertrauenswürdiges Dokument, weil sie formal eines ist.
Nach der Ausführung prüft die Malware, ob auf dem System eine Sicherheitslösung läuft. Konkret sucht sie nach den Prozessen von Microsoft Defender for Endpoint, CrowdStrike Falcon, F-Secure und Kaspersky. Erkennt sie einen davon, bricht sie sofort ab und öffnet nur den harmlosen Pseudo-Lebenslauf. Kein Passwortdialog, keine Schadsoftware im Speicher, keine Spuren. In gut geschützten Umgebungen hinterlässt dieser Angriff buchstäblich nichts.
Läuft keine erkannte Sicherheitslösung, erscheint ein täuschend echter Adobe-Reader-Passwortdialog. Das Passwort, das der Bewerber am Telefon nennt, öffnet nicht nur das scheinbare PDF, es aktiviert gleichzeitig den dahinterliegenden Schadcode.
Nach erfolgreicher Ausführung folgt keine Datenverschlüsselung, keine Passwort-Ernte, keine Ausbreitung im Netzwerk. Die Malware fertigt Screenshots des Desktops an, verschlüsselt sie und überträgt sie an die Angreifer und trägt sich so im System ein, dass sie beim nächsten Start automatisch wieder aktiv wird. 8com bewertet die Kampagne als Attacker-in-the-Loop-Modell: Der Angreifer bleibt während des Bewerbungsprozesses aktiv eingebunden und kann anhand der Passwort-Nachfrage erkennen, dass die Schadsoftware auf dem Zielsystem ausgeführt werden kann. Systeme ohne erkennbaren Wert bleiben unangetastet. Nicht maximale Verbreitung ist das Ziel, sondern die Angreifer wollen möglichst lange unentdeckt auf ausgewählten Systemen bleiben.
Die einzelnen Signale dieser Kampagne – eine gültig signierte Datei, eine OneDrive-Zustellung, ein geöffnetes PDF – sind isoliert unauffällig. Verdächtig ist nur ihr Zusammenspiel, und genau das erkennen signaturbasierte Systeme nicht. Wer nach bekannten Schadprogrammen oder gesperrten Serveradressen sucht, läuft ins Leere. Denn die Codesignatur ist gültig, die Infrastruktur wechselt regelmäßig, in geschützten Umgebungen führt die Malware nie schädlichen Code aus. Auch Netzwerk-Filter greifen nur bedingt. Bei Erkennung einer Web-Proxy-Software wechselt die Malware auf eine direkte IP-Adresse, weil Web-Filter Domains blockieren, aber keine direkten IP-Verbindungen. Das stellt etwas Grundsätzliches in Frage – die Annahme, dass ein Angriff immer eine technische Schwachstelle braucht. Hier führt eine Mitarbeiterin die Datei selbst aus, auf einem legitimen System, nach einem glaubwürdig wirkenden Telefonat.
Trotz gültiger Signatur weicht die Dateistruktur von einem legitimen Tool ab. Bestimmte Abschnitte zeigen Muster, die auf verschlüsselte Inhalte hinweisen. Auf Systemebene verrät sich die Malware durch ihr Verhalten: Sie stellt Netzwerkverbindungen her, obwohl sie vorgibt, ein PDF-Betrachter zu sein, schreibt über WMI statt über die üblichen Registry-Funktionen in den Autostart und löst Screenshot-Funktionen aus, ohne dass jemand das ausgelöst hat. Wer eine Verhaltensbaseline für seine Umgebung hat, kann diese Abweichungen erkennen.
Wenig bringt dagegen der Blick auf Serveradressen und Datei-Hashes. Die Angreifer-Infrastruktur wechselt regelmäßig, und da jede Instanz der Malware durch die passwortabhängige Entschlüsselung individuell aussieht, laufen Hash-basierte Sperrlisten von Anfang an ins Leere. In Umgebungen mit einer der erkannten Sicherheitslösungen gibt es ohnehin nichts zu finden – die Malware hat sich dort nie entfaltet.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Der wirksamste Schutz ist der einfachste: HR-Mitarbeitende sollten technisch nicht in der Lage sein, ausführbare Dateien aus externen Quellen zu öffnen, weder per E-Mail noch über Cloud-Links wie OneDrive. Wer das auf Endpunkt- und Gateway-Ebene durchsetzt, schneidet diesen Angriff an seinem Ausgangspunkt ab.
Auf SOC-Ebene braucht es Erkennungslogik, die ungewöhnliche Kombinationen aus Prozessverhalten, Netzwerkaktivität und Systemzugriffen meldet, auch wenn jedes einzelne Element für sich harmlos wirkt. Das setzt voraus, dass Teams kontinuierlich überwachen und einzelne Signale im Kontext einordnen können, statt nur auf bekannte Muster zu warten. Für IR-Teams, die aktiv nach dieser Malware-Familie suchen, sind auffällige Dateistrukturen trotz gültiger Signatur und ungewöhnliche Autostart-Einträge im Benutzerverzeichnis verlässliche Ausgangspunkte.
Und schließlich: Security-Awareness-Training allein löst dieses Problem nicht. Eine Mitarbeiterin, die ein Bewerbungsgespräch führt und eine Datei öffnet, macht ihren Job. Die Frage ist, ob die technische Umgebung sie dabei schützt oder ob sie dabei allein dasteht.
Über den Autor: Markus Nebel ist Incident Responder und Malware Analyst bei 8COM Cyber Security. Er hat einen M.Sc. in Informatik und verbindet mehrjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung mit praktischer Expertise in Malware Reverse Engineering, Incident Response und Compromise Assessments.