Die neue DIN SPEC 27076 ermöglicht einen schnellen, standardisierten IT-Sicherheitscheck mit 27 Prüfkriterien, insbesondere für KMU. IT- und Sicherheitsverantwortliche erhalten so schnell einen klaren Überblick über Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen und damit die Möglichkeit für effektiven Schutz bei minimalem Zeit- und Kostenaufwand.
Die DIN SPEC 27076 bietet IT-Verantwortlichen in kleinen Unternehmen einen klaren Kompass für den Einstieg in wirksame IT-Sicherheit.
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möchten ihre IT-Sicherheit verbessern, wissen aber oft nicht, wo sie anfangen sollen. Bekannte Standards wie der BSI IT-Grundschutz oder ISO 27001 sind für Betriebe unter ca. 50 Mitarbeitern meist zu komplex und aufwändig. Um diese Lücke zu schließen, wurde die DIN SPEC 27076 entwickelt – eine spezialisierte Richtlinie für IT-Sicherheitsberatungen in kleinen Unternehmen. Initiiert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit dem Mittelstandsverband BVMW und der Basec GmbH, entstand in kurzer Zeit ein praxisnaher Leitfaden. Dieses „Fast-Track“-Standardisierungsprojekt liefert KMU einen klaren Fahrplan, um ihre Cyber-Sicherheit kostengünstig und effizient einschätzen und verbessern zu können.
Im Mittelpunkt der DIN SPEC 27076 steht der CyberRisikoCheck – ein kompakter IT-Sicherheitscheck, der die wichtigsten Risiken eines Unternehmens strukturiert erfasst. Konkret werden in einem ein- bis zweistündigen Interview 27 definierte Anforderungen in sechs Themenbereichen geprüft.
1. Organisation & Sensibilisierung
In diesem Bereich geht es um organisatorische Maßnahmen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter für IT-Sicherheit. Typische Anforderungen sind z.B. die Benennung von Verantwortlichen für Informationssicherheit und klare Zuständigkeiten im Betrieb, Sicherheitsrichtlinien oder Betriebsanweisungen für den Umgang mit IT (Passwortregeln, Internetnutzung etc.) sowie regelmäßige Awareness-Schulungen für Mitarbeiter. Ziel ist, ein grundlegendes Sicherheitsbewusstsein in der Organisation zu verankern und Abläufe zu etablieren, die IT-Risiken vorbeugen.
2. Identitäts- und Berechtigungsmanagement
Hier werden alle Maßnahmen rund um Benutzerkonten und Zugriffsrechte betrachtet. Geprüft wird u. a., ob jeder Mitarbeiter ein individuelles Benutzerkonto besitzt und ob starke Passwörter oder Mehr-Faktor-Authentifizierung eingesetzt werden. Weitere Anforderungen betreffen das Berechtigungskonzept im Unternehmen – etwa die Vergabe von Rechten nach dem Prinzip der minimalen Berechtigungen (Least Privilege) – sowie Verfahren zum Entziehen von Zugängen (z.B. wenn Mitarbeiter ausscheiden). Ein gutes Identitäts- und Berechtigungsmanagement stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Systeme und Daten haben.
3. Patch- und Änderungsmanagement
Dieser Themenbereich fokussiert sich auf die Aktualisierung von Software und Systemen. Es wird geprüft, ob das Unternehmen ein geregeltes Patch-Management hat – also Sicherheitsupdates für Betriebssysteme, Anwendungsprogramme und Firmware zeitnah einspielt. Auch Prozesse für Änderungsmanagement können dazu gehören, z.B. dass wichtige Änderungen an IT-Systemen geplant, dokumentiert und getestet werden. Die Anforderungen zielen darauf ab, bekannte Sicherheitslücken schnell zu schließen und Konfigurationsänderungen kontrolliert vorzunehmen, um die Stabilität und Sicherheit der IT zu gewährleisten.
In dieser Kategorie geht es um den Malware-Schutz im Unternehmen. Typische Anforderungen sind der flächendeckende Einsatz aktueller Antiviren- und Anti-Malware-Software auf allen Rechnern und Servern, inklusive regelmäßiger Updates der Virensignaturen. Außerdem wird geprüft, ob es Schutzmechanismen für E-Mails und Internet gibt (z.B. E-Mail-Filter gegen Spam/Phishing oder sichere Browsereinstellungen). Auch organisatorische Maßnahmen spielen hinein – etwa Richtlinien, keine unbekannten Dateien ungeprüft zu öffnen. Insgesamt soll gewährleistet sein, dass das Unternehmen wirksam vor Viren, Trojanern, Ransomware und anderer Schadsoftware geschützt ist.
5. Datensicherung (Backup)
Dieser Bereich umfasst die Datensicherung und Wiederherstellungsfähigkeit im Notfall. Geprüft wird, ob regelmäßige Backups wichtiger Unternehmensdaten durchgeführt werden und ob diese Backups sicher aufbewahrt werden (z.B. ausgelagert oder in der Cloud, um sie vor physischen Schäden zu schützen). Wichtige Anforderungen sind ein durchdachtes Backup-Konzept (Strategien und Verfahren zur Datensicherung) mit definierten Zeitintervallen, Aufbewahrungsfristen und Verantwortlichkeiten. Ebenso relevant ist die Testwiederherstellung – also ob die Rücksicherung der gesicherten Daten regelmäßig ausprobiert wird. Ein solides Backup-Konzept stellt sicher, dass das Unternehmen nach Datenverlust oder einem Cyberangriff handlungsfähig bleibt.
6. IT-Systeme und Netzwerke
Die sechste Kategorie betrachtet die Sicherheit der IT-Infrastruktur und Netzwerke. Hierzu gehören Anforderungen wie der Einsatz einer Firewall zum Schutz des Firmennetzwerks vor unberechtigtem Zugriff und ggf. Intrusion-Detection-Systemen. Außerdem wird bewertet, ob das Firmennetzwerk sicher konfiguriert ist – zum Beispiel durch verschlüsselte WLAN-Netze und segmentierte Netzwerkbereiche, um kritische Systeme abzuschirmen. Weitere Punkte betreffen die Sicherung der Endgeräte und Server (z.B. aktuelle Betriebssysteme, Entfernung unnötiger Dienste, physischer Zugriffsschutz) sowie geregelte Fernzugriffsmöglichkeiten (VPN mit Multi-Faktor-Authentifizierung, falls Mitarbeiter von außen zugreifen). Dieser Themenbereich sorgt dafür, dass die grundlegende technische Infrastruktur robust gegen Angriffe ist.
Stand: 08.12.2025
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Hinweis: Die Umsetzung aller 27 Anforderungen liefert zunächst ein Grundniveau an IT-Sicherheit, jedoch noch keine umfassende Absicherung. Der Katalog konzentriert sich auf wesentliche Basisschutzmaßnahmen, um grobe Sicherheitslücken zu schließen. Unternehmen mit höherer IT-Durchdringung oder bereits umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen könnten den Fragenkatalog als sehr oberflächlich empfinden. Für fortgeschrittene Betriebe kann es sinnvoll sein, statt des CyberRisikoChecks gleich umfangreichere Standards (wie BSI IT-Grundschutz oder ISO 27001) ins Auge zu fassen. Für kleine Unternehmen ohne bestehende Sicherheitsvorkehrungen hingegen bildet die DIN SPEC 27076 einen klaren, praxisnahen Leitfaden für den Einstieg.
Für jede Frage wird ermittelt, ob das Unternehmen den jeweiligen Sicherheitsanforderungen genügt. Das Ergebnis ist ein verständlicher Bericht, der den aktuellen Sicherheitsstatus des Unternehmens in Form eines Scores darstellt. Wichtiger noch: Zu jeder nicht erfüllten Anforderung gibt es konkrete Handlungsempfehlungen – priorisiert nach Dringlichkeit. So erkennen Verantwortliche sofort, welche Sicherheitsmaßnahmen zuerst umgesetzt werden sollten, um die größten Lücken zu schließen.
Umsetzung in der Praxis
Unternehmen setzen die Spezifikation in der Regel gemeinsam mit einem qualifizierten IT-Dienstleister um - Bspw. der Basec GmbH basec.de. Der CyberRisikoCheck ist bewusst niedrigschwellig gehalten: Bereits mit dem Gegenwert von etwa einem Beratungstag erhalten KMU einen umfassenden Überblick über ihre IT-Sicherheit. Da der Ansatz standardisiert ist, wissen sowohl die Firma als auch der Dienstleister genau, was geleistet wird und welches Ergebnis zu erwarten ist. Die einheitliche Methode sorgt dafür, dass die Qualität der Beratung vergleichbar ist – unabhängig davon, wer den Check durchführt. Ein praktischer Vorteil: Viele Maßnahmen aus dem CyberRisikoCheck lassen sich durch Förderprogramme (z.B. „go-digital“) finanziell unterstützen, was die Umsetzung der Empfehlungen erleichtert. Am Ende des Prozesses haben Unternehmen einen konkreten Maßnahmenplan in der Hand. Dieser Plan hilft, begrenzte Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie die größte Wirkung erzielen, und bietet zugleich eine Grundlage, den Fortschritt bei künftigen Überprüfungen messbar zu machen.
Aus den bisherigen Anwendungen der DIN SPEC 27076 zeichnen sich einige Lehren ab. Zum einen schafft der strukturierte Check bei KMU eine höhere Sensibilisierung: Geschäftsführung und Mitarbeiter bekommen schwarz auf weiß aufgezeigt, wo akuter Handlungsbedarf besteht. Einige Unternehmen waren überrascht, wie viele grundlegende Sicherheitsmaßnahmen noch fehlen – was jedoch positiv aufgenommen wird, da der Bericht klare nächste Schritte vorschlägt. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass der Erfolg des CyberRisikoChecks maßgeblich von der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen abhängt. Best Practices zeigen daher: Die Unternehmensleitung sollte von Anfang an eingebunden sein und den Verbesserungsprozess aktiv unterstützen. Außerdem lohnt es sich, die empfohlenen Schritte zeitnah anzugehen und Verantwortlichkeiten festzulegen, damit aus dem Bericht konkrete Taten folgen. Es hat sich als hilfreich erwiesen, den Check-in regelmäßigen Abständen zu wiederholen – beispielsweise jährlich oder nach wesentlichen Änderungen in der IT-Umgebung. So kann man Fortschritte überprüfen und neue Risiken frühzeitig erkennen.
Über den Autor: Jannik Schumann ist Geschäftsführer der Basec GmbH und ein anerkannter Experte für IT-Sicherheit, Governance, Risk & Compliance, der in verschiedenen Gremien der Bundesregierung aktiv ist und zusammen mit dem BSI und DIN die DIN SPEC 27076 entwickelt hat. Als Redner auf Fachkonferenzen, Fachautor und Podcaster teilt er regelmäßig seine Expertise zu NIS2, DORA, Zero Trust, Risikomanagement und Compliance.